Jeder hat das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden, in eigener Sache oder für andere, an den Landtag zu wenden. Das gilt sowohl für Einzelpersonen als auch für Gruppen und Initiativen.
Im Ausschuss, der meist zweimal im Monat tagt, werden diese Petitionen beraten und durch die Abgeordneten gegebenenfalls eine Empfehlung hinsichtlich einer behördlichen Entscheidung ausgesprochen.
Auch im Petitionsausschuss, wie in jedem Ausschuss des Landtags, arbeiten
12 Abgeordnete aus allen Fraktionen. Jeder Abgeordnete verantwortet dabei ein Fachgebiet, in dem er sich ausführlich mit den eingereichten Petitionen beschäftigen und den anderen Abgeordneten darüber berichten muss.
Als Nachrückerin habe ich die Sachgebiete von meiner Vorgängerin Nadine Hampel (einer Juristin) "Inneres" und "Justiz" übernommen. Es zeigt sich, dass es durchaus gut ist, ganz unvoreingenommen und ohne Jura studiert zu haben, die Vorgänge anschauen und prüfen zu können.
Und es zeigt sich auch, dass vielmals juristisches Verwaltungsdeutsch, „Fachchinesisch“, dazu führt, dass Bescheide nicht verstanden oder Vorgänge nicht nachvollzogen werden können. Hier müssen wir immer wieder darauf hinwirken, dass sich Behörden einfach und klar verständlich ausdrücken, damit alle mitkommen. Und das wiederum ist dann sehr wohl mein Fachgebiet!
Der Petitionsausschuss des Landtags hatte im Frühjahr entschieden, dass eine Delegation des Ausschusses in den Bayrischen Landtag fahren und sich die Arbeit des dortigen Petitionsausschusses und das Bayrische Petitionsverfahren insgesamt anzuschauen. Jede unserer Landtagsfraktionen entsandte ein Mitglied in die Delegation. Für die SPD-Landtagsfraktion nahm ich an dem im November 2017 durchgeführten Besuch in München teil.
Wir konnten deutliche Unterschiede im Bayrischen zu dem in Sachsen-Anhalt praktizierten Petitionsverfahren feststellen.
Weitere Informationen zur Delegationsreise finden Sie unter folgendem Link: http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/handlungsbedarf-beim-petitionsrecht/
Bedingt durch die parlamentarische Sommerpause fanden die nächsten Sitzungen des Petitionsausschusses erst wieder im August statt. Da auch in der Landtagsverwaltung und in den Ministerien Urlaubszeit war, lagen in der ersten Augustsitzung nicht so viele vollständig bearbeitete Petitionen zur Besprechung im Ausschuss vor. Ganz anders jedoch am letzten Donnerstag im August! Hier gab es allein in meinem Arbeitsbereich Justiz insgesamt 24 (!) Petitionen! Jede einzelne davon umfasst meist mindestens 10 Seiten, es gibt aber auch Petitionen, die allein einen ganzen Aktenordner füllen! Alles muss in Vorbereitung der Sitzung zur Meinungsbildung und Vorstellung der einzelnen Petitionen gegenüber den Kollegen im Ausschuss gelesen und bearbeitet werden - das geht nicht mal eben so nebenbei!
Im Juni gibt es nur eine Sitzung des Petitionsausschusses - Grund dafür sind die Pfingsttage und die beginnenden Ferien. Dafür gab es eine umfangreiche Tagesordnung.
In meinen Arbeitsbereichen gab es eine Reihe sehr umfänglicher Petitionen, vor allem aus dem Bereich Justiz, wofür weitere Nachfragen bei der Landesregierung erforderlich waren, bevor der Ausschuss eine Empfehlung aussprechen kann.
Diesmal gab es nur eine verhältnismäßig kurze Sitzung. Viele der Abgeordneten waren nicht anwesend, da parallel verschiedene Sprecherkonferenzen zu wichtigen anderen Themen stattfanden. In meinem Themenbereichen beschäftigt uns die Abwasserproblematik nach wie vor.
Den Hauptschwerpunkt meiner Berichterstattungen bildeten wieder einmal Petitionen zu Abwassergebührenbescheiden. Einen großen Teil der heute zu behandelnden stand im November vergangenen Jahres schon einmal auf unserer Tagesordnung. Die Zuarbeiten aus dem zuständigen Ministerium beinhalteten da nur allgemeine Informationen - auf die konkreten Anliegen der einzelnen Petenten wurde nicht Bezug genommen. Diesmal liegen mir ausführlichere Stellungnahmen vor, und wir können damit arbeiten.
Wir tagten in diesem Monat am 9. und am 30.03. Schwerpunkt meiner Berichterstattungen waren dabei Petitionen gegen Abwassergebührenbescheide, insbesondere gegen den Herstellungsbeitrag II, aus verschiedenen Regionen, die uns sicher auch noch weiterhin beschäftigen werden.
Im Februar gibt es nur eine Sitzung des Petitionsausschusses, deren Tagesordnung dafür 15 Punkte umfasst.
Erstmals gibt es deutlich mehr Petitionen im Bildungsbereich (8) als in meinen Arbeitsbereichen "Justiz" und "Inneres" zusammen (3). Zusätzlich diskutieren wir auf Antrag der AFG über das Selbstverständnis des Petitionsausschusses und seine gesetzlichen Grundlagen.
Meine Arbeitsbereiche "Justiz" und "Inneres" gehören zu den Sachgebieten, in denen es meistens sehr viele Petitionen zu beraten und bescheiden gibt. So standen auf der Tagesordnung der ersten PET-Sitzung 2017 gleich 13 Petitionen "Inneres" und 4 Petitionen "Justiz". Das bedeutet auch eine umfangreiche Vorbereitungszeit für die jeweiligen Sitzungen, da ich jede Petition vorab durcharbeite, um das Begehren des jeweiligen Petenten nachvollziehen zu können.
Zum letzten Petitionsausschuss dieses Jahres waren verhältnismäßig wenige Petitionen eingegangen. Zu jeder Petition wird eine Stellungnahme der Landesregierung - durch das jeweils thematisch zuständige Ministerium - eingeholt, die sich aus fachlicher und rechtlicher Sicht mit dem Inhalt des Bürgerbegehrens beschäftigt.
Den Schwerpunkt in meinem Arbeitsbereich Inneres bildeten dieses Mal Petitionen, die sich gegen die Bescheide von Abwasserzweckverbänden zum Herstellungsbeitrag II richteten. Die Arbeit öffentlicher Behörden und Verbände ist ein regelmäßiges Thema im Petitionsausschuss.
Viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich mit ähnlichen Themen an den Petitionsausschuss. in meinem Bereich Justiz habe ich es u.a. erneut mit Petitionen von Strafgefangenen zu tun. Im Bereich Inneres betrifft eine Petition beispielsweise das geänderte "Hundegesetz" Sachsen-Anhalts.
Im Ausschuss standen diesmal 42 verschiedene Petitionen zur Beratung. Besonders viele betrafen dabei die Sachgebiete Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie Inneres. Fast alle Petitionen konnten abschließend behandelt werden, wobei meistens korrektes Verwaltungshandeln entsprechend der gesetzlichen Vorschriften festgestellt werden konnte.